AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GASTAUFNAHMEVERTRAG

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform!
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden (außer in den nachfolgend aufgeführten Fällen der Um- & Abbestellung).
Gibt die unten bezeichnete Hotelbetriebsgesellschaft die Führung des Hotels auf und führt eine andere Gesellschaft den Hotelbetrieb weiter, ist der bisherige Betreiber berechtigt, durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Gast alle Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag auf den neuen Betreiber zu übertragen, der damit dann Vertragspartner des Gastes wird, ohne dass dem Gast ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht.

Bereitstellung

Reservierte Zimmer stehen ab 15.00 Uhr zur Verfügung
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

Um- & Abbestellung

LOGIS – Individualgast:
Die Frist der Abbestellungen entspricht der vereinbarten Aufenthaltsdauer (Tage vor Ankunft/jedoch mind. 2 Werktage) und kann nur schriftlich erfolgen.

LOGIS – Individualgast / gültig für gebuchte Angebote
bis 7 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
ab 6 Tage vor Ankunft = Stornokosten bis zu 60% des vereinbarten Arrangements
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung bei unserem Partner Allianz Versicherung.

LOGIS – Individualgast: / MESSE / FORMEL 1
bis 35 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
bis 28 Tage vor Ankunft = bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
bis 21 Tage vor Ankunft = bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
bis 14 Tage vor Ankunft = bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte

LOGIS – (ab 10 Personen – Gruppen-Arrangement)
Für Kontingente von mehr als 10 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Ab- und Umbestellungsfristen:
bis 90 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
bis 60 Tage vor Ankunft = bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
bis 45 Tage vor Ankunft = bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
bis 10 Tage vor Ankunft = bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte
Das Ringhotel Winzerhof ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den Gesamtverlust an das Ringhotel Winzerhof zu zahlen:
80% vom Logispreis
60% vom Pensionspreis
Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Ringhotel Winzerhof bis 14 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

Kreditkarten

Folgende Kreditkarten werden honoriert:
Master Card, Visa, EC-Cash und Maestro
Für spezielle Angebote werden keine Kreditkarten akzeptiert. Zahlung mit EC-Cash, Maestro oder Bar.
Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditkartenabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.
Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

Ausschluss Dritter

Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Haftung

Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch die selbst oder Ihrer Gäste verursachten Schäden.
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung, der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleistet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des § 702 BGB (das 100-fache des Zimmerpreises, max. 3500 €). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld & Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zum Betrag von 750 € gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.

Abreise

Die Abreise sollte bis 11 Uhr erfolgen oder andernfalls eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.

Namensnennung

Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier.

Veranstaltungen / Tagungen, Seminare, Meetings

Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit:

20 – 50 Teilnehmer = 6 Wochen
bis 100 Teilnehmer = 8 Wochen

Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchtem Logis um eine Aufwandersparnis von 20 %. Auf Vereinbarungen von Verzehr wird zu bis zu 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsersparnis von 40 % gewährt, jedoch minimal die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.
Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahlt.

Veranstaltungen / Bankett

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung der Ringhotel WINZERHOF GmbH.

Bei Speisenvorbestellung gilt: Eine einheitliche Menü- bzw. Buffetauswahl ist Voraussetzung. Einschränkungen, wie z.B. Allergiker, Vegetarier, Veganer werden nur dann berücksichtigt, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt, sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.

Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung eventuell anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.

Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter/Gast entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter/Gast.

Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

Die Berechnung erfolgt auf der Basis der reservierten Personen. Im Falle, dass Sie mit weniger Gästen zu uns kommen, berechnen wir einen Pauschalbetrag von € 35,-- pro „fehlender“ Person. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für Sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig.

Um den Raum exklusiv ohne Raumkosten für Sie reservieren zu können, gelten folgende Mindestpersonenzahlen:
Vinothek: 30 Personen Angela: 30 Personen Martins Stube: 18 Personen
Kraichgau Stube: 40 Personen Bacchus Stube: 60 Personen.

Sollte Ihre Veranstaltung über unsere Öffnungszeiten (Werktage, Sonn- und Feiertage bis 24 Uhr, Samstag bis 1 Uhr) hinausgehen, erheben wir einen dem Aufwand entsprechenden Verlängerungszuschlag. (pro Mitarbeiter und Arbeitsstunde € 50,-- Nachtzuschlag)

Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen, eine Preiserhöhung prozentual entsprechend der Erhöhung der benötigten Waren oder Leistungen vorbehalten. Der Gast hat ein Kündigungsrecht, wenn die Erhöhung mehr als 20% beträgt.

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung in bar, per EC-Karte oder per Banküberweisung zu begleichen. Die Zahlungsart ist in der Bankettvereinbarung festzulegen. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Rechnung.

Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter/Gast ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.

Als Sicherheit der verbindlichen Reservierung wird eine Pauschale von 10,-- Euro pro Person als Vorkasse berechnet. Die Zahlung ist innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Dieser Betrag wird im Falle einer Stornierung nicht zurück erstattet bzw. bei der Endrechnung der Veranstaltung von der Rechnung in Abzug gebracht. Folgende Kosten werden bei einer Stornierung der Veranstaltung in Rechnung gestellt:

Bis 5 Wochen vor der Veranstaltung: Anzahlung
5 Wochen vor der Veranstaltung: 25 % der Gesamtkosten
4-5 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtkosten
1-4 Wochen vor der Veranstaltung: 75 % der Gesamtkosten
ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Gesamtkosten

Der Getränkekonsum wird mit 10.-- Euro pro Person, der Speisekonsum so fern noch nicht besprochen mit
35,-- EUR pro Person in Ansatz gebracht.

Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter/Gast die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.

Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

Eventuelle Beanstandungen müssen direkt am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Spätere Reklamation können wir nicht entgegen nehmen.

Deposit

Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe – spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

Verbindlichkeit von Angeboten

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss können die Preise um den entsprechenden, anteiligen Betrag angepasst werden, falls diese Steuer oder Abgabe aus rechtlichen Gründen nicht vor Ort abgeführt werden kann.

Zahlung Gastrechnungen

Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen.

Rechnungsstellung

Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.
Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem monatlichen Verzugszins von 1% (je angefangener Monat) belegt.

Weckaufträge

Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

Fundsachen

Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungspflicht von 4 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Post- und Warensendungen

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der örtliche Sitz des Hotels.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig Wiesloch vereinbart.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Ringhotel WINZERHOF Rauenberg
Bahnhofstraße 2-8, 69231 Rauenberg, Tel. 06222-9520
Familie Menges
E-Mail: winzerhof@ringhotels.de oder info@winzerhof.net
Internet www.winzerhof.net